Die Patienten benötigen eine ärztliche Verordnung (formlos) zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
GKV Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen. Am Besten erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer
Krankenkasse.
PKK Private Krankenkassen (Krankenzusatzversicherungen) übernehmen meist ganz, bzw. teilweise die Behandlungskosten für Osteopathie. Auch ohne ärztliche Verordnung.
Absagen:
mindestens 24 Stunden im Voraus
danach weise ich daraufhin, dass ich mir erlaube, Ihnen den versäumten Termin nach § 252 BGB in Rechnung zu stellen.